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Liebe Eltern, Sie tragen sich mit dem Gedanken Beruf und Familie zu vereinbaren, nun fehlt Ihnen noch für Ihr Kind der geeignete Betreuungsplatz. Wir, die Familienbildungsstätte in Andernach, möchten Sie dabei gerne unterstützen und begleiten. Generell haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind – je nach Alter - in einer Kindertagesstätte bzw. Kinderkrippe, Ganztagsschule oder einem Hort unter zu bringen. Gleichrangig zu diesen Angeboten ist die Kindertagespflege. Hier wird Ihr Kind von einer qualifizierten und durch das Jugendamt überprüften Tagesmutter bzw. Kinderfrau betreut. Ist Ihr Kind zwischen 0 und 3 Jahren alt, hält der Gesetzgeber Ihnen eine freie Wahl zwischen Kindertagesstätte und Tagespflege offen. (§5, 24 SGB VIII) Liegt das Alter Ihres Kindes zwischen 3 und 12 Jahren, können Sie die Kindertagespflege als Ergänzung zu den öffentlichen Einrichtungen nutzen. Bevor Sie sich nun entscheiden, beantworten wir Ihnen einige Fragen zur Kindertagespflege, die Sie sich bestimmt stellen werden:
Kindertagespflege ist eine gesetzlich (SGB VIII Kinder- / Jugendhilfegesetz) anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist mit der Betreuung in Kindertagesstätten gleichrangig und wird von einer geeigneten und über 9 Monaten qualifizierten Tagespflegeperson mit einer Pflegeerlaubnis des Jugendamtes durchgeführt. Es können Kinder betreut werden, deren Eltern berufstätig sind, sich in Ausbildung befinden oder arbeitsuchend gemeldet sind. Eine Tagespflegeperson bietet Kindern in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, in der die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. In einer Tagespflegestelle können bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreut werden, so können die Kinder Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen machen. Da die Tagespflegestelle nicht an Öffnungszeiten gebunden ist, können die Eltern mit der Tagespflegeperson, je nach Bedarf, flexible Betreuungszeiten vereinbaren. Es besteht die Möglichkeit die Kinder im Haushalt der Eltern durch eine Kinderfrau oder im Haushalt der Tagesmutter betreuen zu lassen. v Die Tagesmütter sind per Gesetz (§22 SGB VIII) verpflichtet die Kinder in Ihrer Entwicklung individuell zu fördern und die Erziehung und Bildung in der Herkunftsfamilie zu unterstützen. Dabei sind die Aspekte der Förderung, Bildung und Betreuung des Kindes wichtig. 2. Kinderfrau oder Tagesmutter?
3. Wie finde ich die richtige Tagespflegeperson? Wir, die Familienbildungsstätte in Andernach, helfen Ihnen eine Tagespflegeperson im Bereich Andernach, Pellenz (Plaidt, Kruft, Nickenich), Bendorf, Mülheim – Kärlich, Mendig etc. zu finden. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rühle. Alle Tagespflegepersonen die wir vermitteln sind uns persönlich bekannt und haben nach § 43 SGB VIII ihre persönliche Geeignetheit, ein polizeiliches Führungszeugnis (aller Personen im Haushalt der Tagesmutter über 18 Jahren), ein Gesundheitszeugnis, einen 1. Hilfe Kurs und einen Qualifizierungskurs von 160 Stunden mit einer Abschlussprüfung nach zu weisen. Eine Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt wird nur dann erteilt, wenn die Kinder mehr als 15 Stunden / Woche, länger als 3 Monate, gegen Entgelt im Haushalt der Tagesmutter betreut werden. In diesem Fall überprüft das Jugendamt die räumlichen Voraussetzungen und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Ebenso begleiten wir die Tagespflegepersonen im „Tagesmütternetz“. Einmal im Monat treffen sich interessierte Tagesmütter zum Austausch und zur Fortbildung. Sollten Sie eine Tagespflegeperson aus den Bereichen Koblenz, Neuwied, Mayen suchen, wenden sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt. Ebenso ist es möglich, dass Sie als Eltern selbst eine Zeitungsannonce aufgeben oder auf eine Annonce, Aushänge und Flyer von Tagesmüttern reagieren. 4. Was kostet die Betreuung? Die Tagesmütter arbeiten auf selbstständiger Basis, somit können sie ihren Stundenlohn selbst festlegen. Sie müssen in der Regel mit einem Lohn pro Stunden zwischen 5,50 und 7 Euro rechnen. Stellen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt einen schriftlichen Antrag für die Bezuschussung der Tagespflege (Vordrucke). Die Tagesmutter erhält dann vom Jugendamt eine Geldleistung (ca. 2,80 Euro – jedes Jugendamt hat eigene Sätze). Sie zahlen dann nur noch den ausgehandelten Stundenlohn abzüglich der Geldleistung vom Jugendamt an die Tagesmutter). Dafür werden Sie als Eltern, wie bei der Kinderkrippe, zu einem Elternbeitrag herangezogen, der ans Jugendamt entrichtet wird. (Die Geldleistung an die Tagesmutter ist immer höher als der Elternbeitrag – die Antragstellung beim Jugendamt rechnet sich immer!!!) Es können Ihnen Nebenkosten bei der Tagesmutter entstehen:
Steuerliche Geltendmachung der Betreuungskosten für Eltern: Eltern können bei ihrer Steuererklärung einen Teil der Betreuungskosten absetzen und bekommen einen Teil der Betreuungskosten erstattet: Alleinverdiener: für Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr Doppelverdiener: für Kinder bis zum 14 Lebensjahr Die aktuellen Sätze sind beim Steuerberater oder Finanzamt zu erfragen. 5. Rechtliche Absicherung Vereinbaren Sie in jedem Fall einen Betreuungsvertrag (Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Tagesmutter). Hier sollten Betreuungszeiten, Leistungen die zu erbringen sind (Abholdienste, Verköstigung, etc.), Entgelt, Regelung zu Versicherungen und Schäden, Urlaubszeiten, Kündigungsfristen, Absprachen, Notfallverhalten, Infos über Kind, Regelungen bei Krankheiten, Schweigepflicht und Datenschutz vereinbart werden. Erteilen Sie schriftliche Erlaubnis für Ausflüge, Autofahrt, Schwimmbad, Medikamentengabe. Geben Sie eine Kopie der Krankenkassenkarte, des Impfpasses und der Adresse des Arztes an die Tagesmutter weiter. Ebenso sollten sie die Tagesmutter schriftlich über Allergien, Behinderungen etc. informieren. Kinder sind in der Betreuungszeit und auf dem Weg gesetzlich unfallversichert (GUV). Die Aufsichtspflicht der Eltern (§832 BGB) wird per Vertrag auf die Tagesmutter übertragen. Überprüfen Sie ob Ihr Kind (unter 7 Jahre) bei Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert ist, sonst kommen Sie für die verursachten Schäden durch Ihr Kind selbst auf. 6. Was ist wichtig, damit sich mein Kind wohl fühlt? Führen Sie (Vor-) Gespräche mit der Tagesmutter. Können Sie sich eine Erziehungspartnerschaft mit ihr vorstellen? Gleichen Sie Ihre Erziehungsgrundsätze ab. Lernen sie alle Familienmitglieder und der Räume kennen. Ohne Eingewöhnungszeit geht nichts! (Begleitung durch die Eltern über ca. 3 Wochen). Ihr Kind muss unter Ihrem Schutz Vertrauen und Bindung zur Tagesmutter aufbauen können. Führen Sie regelmäßige Gespräche über den Verlauf der Betreuung. Sprechen Sie Probleme frühzeitig an. Unternehmen Sie als Familie gemeinsame Aktivitäten mit der Familie der Tagesmutter. Halten Sie bei längeren Betreuungspausen den Kontakt zur Tagesmutter. Denken Sie daran, ein Tagespflegeverhältnis sollte auf Dauer angelegt sein, jeder Abbruch ist für Ihr Kind ein einschneidendes Erlebnis. Weiteres Informationsmaterial:
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